Info
Prüfungslehrgang nach ZDK-Vorgabe Der Lehrgang endet mit einer Prüfung lt. § 29 i. V. m. Anlage VIII und Anlage VIIIc StVO.
Nach erfolgreicher Prüfung können Gesellen als SP-Fachkraft ohne Unterschriftsberechtigung und Meister als SP-Verantwortliche mit Unterschriftsberechtigung nach erfolgter Anerkennung durch die zuständige Innung eingesetzt werden.
Inhalte
- Einführung in die Vorschriften und Richtlinien
- Vermittlung spezieller Fahrzeugtechniken, die für die Durchführung der SP von Bedeutung sind
- Ausbildung nach den in der Richtlinie für die Durchführung von SP vorgeschriebenen Prüfpunkte
- Unterweisung in die einzusetzenden Mess- und Prüfgeräte
- Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen
Ziel
Lehrgang endet mit einer Prüfung lt. § 29 i. V. m. Anlage VIII und Anlage VIIIc StVO.
Nach erfolgreicher Prüfung können Gesellen als SP-Fachkraft ohne Unterschriftsberechtigung und Meister als SP-Verantwortliche mit Unterschriftsberechtigung nach erfolgter Anerkennung durch die zuständige Innung eingesetzt werden.
Abschluss
Prüfung mit Zertifikat und Teilnahmebescheinigung
Voraussetzung
Grundlegende Kenntnisse in der Kraftfahrzeugtechnik (NKW); letzte erfolgreiche Schulung vor Ablauf von 36 Monaten
20.08.2024 — 21.08.2024 , Sicherheitsprüfungslehrgang - Wiederholungsschulung
Seminardauer
18 Unterrichtseinheiten
Kosten
Entgelte Fort- und Weiterbildung:
385,00 €
Teilnehmer
Max. 12 Teilnehmer
Kursnummer
26897
Kurstyp
Vollzeit
Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs
04.03.2024 — 05.03.2024 , Sicherheitsprüfungslehrgang - Wiederholungsschulung
20.08.2024 — 21.08.2024 , Sicherheitsprüfungslehrgang - Wiederholungsschulung
09.10.2024 — 10.10.2024 , Sicherheitsprüfungslehrgang - Wiederholungsschulung
05.11.2024 — 06.11.2024 , Sicherheitsprüfungslehrgang - Wiederholungsschulung